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1. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule
zustande. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Diese ist nur
bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugsermächtigung über die Gebühr möglich.
(Die Abbuchung der Gebühr erfolgt frühestens nach dem zweiten Kurstermin.)
Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur
Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Eine Bestätigung der schriftlichen Anmeldung erfolgt nicht.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1 Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (in der Regel 10 Personen)
- wenn der von der vhs verpflichtete Kursleitende aus Gründen, die nicht in der
Risikosphäre der vhs liegen (z.B.: Krankheit), ausfällt.
3.2 Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung bis zum dritten Werktag vor dem
ersten Kurstermin (Eingang bei der vhs) vom Vertrag zurücktreten.
4. Prüfungen, Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden
besucht wurden. Bescheinigungen für Kurse können nur bis maximal 1 Jahr nach Kursende
ausgestellt werden.
5. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell
ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
6. Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen
mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich
erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Kursleitende ist
zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Für Studienfahrten und Exkursionen gelten besondere Teilnahme-, Geschäfts- und
Rücktrittsbedingungen, die gesondert bekannt gegeben werden.
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